P.Sußner
https://verfassungsblog.de/freiheitsrechte-und-gewaltschutzansprueche-in-zeiten-von-corona/ Seit Beginn dieser Woche sind in Deutschland Kontaktbeschränkungen in Kraft. Österreich lebt schon seit dem 16.3.2020 mit Ausgangsbeschränkungen. Diese sogenannte Ausgangssperre ist in zweierlei Hinsicht kritisch zu sehen: Erstens suggeriert die Polizei in der Vollziehung Verbote, die keine Rechtsgrundlage haben. Damit sind Freiheitsrechte ungebührlich eingeschränkt. Zweitens fehlen die staatlichen Gewaltschutzpflichten in der Debatte. Denn mit Ausgangsbeschränkungen steigt die Gefahr, häuslicher Gewalt ausgesetzt zu sein. Besonders verletzungsoffen sind Frauen* (und Kinder). Über diese verfassungsrechtlichen Gewaltschutzpflichten sprechen wir noch zu wenig. * Das umfasst Cis- wie Inter- und Transfrauen. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen haben viele Geschlechter.
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